der 118 Auskunftsdienste GmbH
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Inanspruchnahme von Diensten der 118 Auskunftsdienste GmbH (nachfolgend 118AD genannt).
(2) 118AD erbringt ihre Leistungen gegenüber dem Kunden im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze, Vorschriften und Regelungen (insb. UWG, BDSG, TDG, TDDSG, TKG, Zuteilungsregeln für Rufnummern der BNetzA, etc.) sowie nach Maßgabe des schriftlichen Vertrags nebst Anlagen, der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie ggf. der Besonderen Leistungsbestimmungen für das jeweilige Produkt.
(3) Der Umfang der vertraglichen Leistung von 118AD ergibt sich aus dem Vertrag, dessen Anlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie ggf. aus den hierauf Bezug nehmenden weiteren schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien.
(4) Die AGB werden Bestandteil des Vertrages mit 118AD, indem der Kunde bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird und er in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann. Die AGB werden in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Homepage www.118- auskunftsdienste.de zur Einsichtnahme bereitgestellt. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten auch für zukünftige Verträge die AGB der 118AD in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(5) Im Rahmen der Leistungen von 118AD gelten die AGB der 118AD ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch 118AD keine Anwendung. Von den AGB der 118AD abweichende Bedingungen des Kunden gelten zwischen 118AD und dem Kunden nur, sofern 118AD diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(6) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und werden einen Monat nach Mitteilung Vertragsbestandteil.
(7) Alle Angebote von 118AD sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Vertrag bzw. durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung der hierfür ggf. vorgesehenen Auftragsformulare und der anschließenden Annahme des Angebots durch schriftlichen Auftragsbestätigung durch 118 AD oder durch die Erbringung der beauftragten Leistung durch 118AD zustande. 118AD ist jederzeit berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Termine und Fristen von Leistungen sind nur verbindlich, wenn 118AD diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch 118AD getroffen hat.
(8) Der Vertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung des gesonderten Abschlusses und Bestehens einer Fakturierungsvereinbarung zwischen dem Kunden und 118AD. Endet eine solche Vereinbarung oder verliert sie ihre Gültigkeit, so endet gleichzeitig auch der Vertrag.
(9) 118AD erbringt die vertraglichen Leistungen in Zusammenarbeit mit Partnernunternehmen („118AD-Partnerunternehmen“). Sämtliche vertraglichen Regelungen, insbesondere vertragliche Regelungen betreffend die Art und Weise der Leistungserbringung durch 118AD erstrecken sich auch auf ggf. an der Leistungserstellung beteiligte 118ADPartnerunternehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(10) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von 118AD ist unter Umständen die Bestätigung und Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen bzw. Teilleistungen durch 118AD-Partnerunternehmen.
(1) 118AD erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag, dessen Anlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie ggf. aus den hierauf Bezug nehmenden weiteren schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien.
(2) Die Erbringung der Leistung durch 118AD setzt voraus, dass der Kunde seine für die 118ADLeistung erforderlichen Nebenpflichten erfüllt, zB. sämtliche zur Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung stellt.
(3) Bedient sich 118AD bei der Erfüllung ihrer Leistungspflichten 118AD-Partnern oder Dritter oder wird durch die Leistungen von 118AD seitens des Kunden ein Dritter oder 118AD-Partner in Anspruch genommen, so ist 118AD von allen Forderungen, die sich aus Nichtleistung Dritter oder der 118ADPartner ergeben, befreit. Eine Haftung für das Verschulden von 118AD-Partnern wird, soweit gesetzlich zulässig, im voraus ausgeschlossen. Die vertraglichen Pflichten von 118AD bleiben hiervon unberührt.
(4) 118AD ist berechtigt, die den Leistungen zugrunde liegenden technischen Einrichtungen zu ändern oder sich alternativer Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern dem Kunden durch die Änderung keine zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Maß entstehen.
(5) Dem Kunden ist bekannt, dass Telekommunikationsdienstleistungen Änderungen aufgrund technischer Neuentwicklungen sowie möglicher gesetzlicher und/oder behördlicher Neuregelungen unterliegen. 118AD behält sich daher vor, Dienste/Service und Leistungen für den Kunden dem jeweiligen Entwicklungsstand im Telekommunikationsbereich anzupassen.
(6) Zeitweilige Störungen der 118ADLeistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen sowie technischen Änderungen an Anlagen von 118AD-Partnern oder mit diesen zusammengeschalteten Netzbetreibern (z.B. zur Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Anlagen an das Leistungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb der 118AD-Leistungen erforderlich sind. Während dieses Zeitraumes ist 118AD von ihrer Verpflichtung zur Erbringung der Vertragsleistung frei. 118AD wird den Kunden über das Leistungshindernis oder die Unmöglichkeit der Leistung unverzüglich unterrichten. Gleiches gilt, sobald das Leistungshindernis beseitigt ist.
(1) Für die Erreichbarkeit der Rufnummern aus dem Ausland und/oder allen Mobilfunknetzen kann 118AD keine Gewähr übernehmen. Die Nichterreichbarkeit der Mehrwertdiensterufnummern stellt keinen Mangel dar. Dies gilt ebenso im Hinblick auf die ständige Erreichbarkeit gegebenenfalls gewählter optionaler Dienste/Services, vor allem soweit diese über das Internet in Anspruch genommen werden.
(2) Der Kunde hat 118AD unverzüglich zu informieren, wenn sich –z.B. aufgrund gesteigerter Werbemaßnahmen – wesentliche Änderungen seines Nutzungsprofils ergeben oder abzeichnen.
(3) 118AD behält sich das Recht vor zum eigenen, wie auch zum Schutz des Kunden, Nutzer von der Inanspruchnahme des Dienstes ganz oder vorübergehend auszuschließen, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Nutzer entstehende Nutzungsentgelte nicht zahlen wird. Solche sind z.B. plötzlich sehr stark ansteigendes Nutzungsvolumen, Entgelte in Verzug, aus Vergangenheit bekannte schlechte Zahlungsmoral, keine Entgelteinzugsvereinbarung mit (Teilnehmer- )Netzbetreiber des Nutzers etc.
(4) 118AD behält sich das Recht vor, sowohl vor Annahme des kundenseitigen Auftrages als auch während der Laufzeit des Vertrages die Bonität des Kunden zu überprüfen. Hierzu wird 118AD über Wirtschaftsauskunfteien und/oder Kreditversicherungsgesellschaften etc. Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit einholen.
(5) Soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von 118AD oder der Allgemeinheit erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden, ist 118AD unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, der SCHUFA und/oder Auskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestimmter Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu melden sowie Auskünfte zur Feststellung der Bonität des Kunden einzuholen. Der Kunde kann bei der für ihn zuständigen SCHUFA-Gesellschaft oder Wirtschaftsauskunftei Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
(6) Führt die Bonitätsprüfung zu begründeten Zweifeln, kann 118AD den Abschluss des Vertrags von einer angemessenen, nicht zu verzinsenden Sicherheitsleistung abhängig machen.
(7) Ergeben sich nach der Freischaltung begründete Zweifel an der Bonität des Kunden, so kann 118AD die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses von einer in der vorerwähnten Form zu erbringenden Sicherheitsleistung abhängig machen, die innerhalb einer Frist von acht Arbeitstagen zu entrichten ist. 118AD behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde die Sicherheitsleistung nicht erbringt. Die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Leistungen hat der Kunde zu zahlen.
(1) Der Kunde ist für Inhalte, die er im Rahmen dieses Vertrages zur Nutzung bereit hält, nach den allgemeinen Gesetzen sowie den vertraglichen Vorgaben verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass die angebotenen Informationen und Dienstleistungen insbesondere nicht mit Urheber-, Leistungsschutzrechten oder anderen Rechten Dritter belastet sind und von ihm über 118AD auf dem Markt angeboten werden dürfen. Der Kunde hält 118AD auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber 118AD wegen Verletzung ihrer Rechte durch gesetzeswidriges oder vertragswidriges Verhalten des Kunden geltend machen. 118AD behält sich vor, die Nutzung rechts- und/oder sittenwidriger Inhalte zu sperren. 118AD trägt keine Verantwortung für die Inhalte die der Kunde bereitstellt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Leistungen von 118AD sämtliche jeweils einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Verfügungen sowie die Vorgaben und Entscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA), den aktuellen Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST), die aktuelle Telekommunikations-Kundenschutz Verordnung (TKV) und den Verhaltenskodex Premium SMS/Mobile Dienste und web-basierte Dienste der Mobilfunkanbieter in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie den Kriterien- und Verhaltenskatalog Telefonmehrwert-dienste einzuhalten.
(3) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
(3.1) keine Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu übermitteln, die i.S.d. §130 ff StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, i.S.d. § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden; Inhalte, die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, nur anzubieten oder zur Nutzung zu vermitteln, wenn tatsächlich Vorsorge dafür getroffen ist, dass Kinder und Jugendliche die Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen und Vorkehrungen bestehen, die dem Nutzer die Sperrung dieser Angebote ermöglichen.
(3.2) gesetzliche Anforderungen, insbesondere aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG), der Preisangabenverordnung (PAngV), dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Telemediengesetz (TMG) und dem Fernabsatzgesetz zu beachten. Der Kunde wird die Pflichttexte (Angabe des Informationsanbieters und Preises) bei allen Werbemaßnahmen veröffentlichen. Zu Beginn eines Anrufes, der Nutzung eines Dienstes ist der Kunde verpflichtet dem Anrufer/Nutzer auf die Kosten des Dienstes in Euro brutto pro Minute hinzuweisen. Name, Anschrift und gegebenenfalls Vertretungsberechtigte müssen für den Nutzer per Telefon abrufbar sein.
(3.3) den aktuellen Verhaltenskodex der freiwilligen Selbstkontrolle der Telefonmehrwertdienste einzuhalten.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass weder in der Werbung noch in der sonstigen Kommunikation ein Dienstekunden über Kosten und/ oder Inhalt von Telekommunikationsdienstleistungen getäuscht werden. Dabei ist zu beachten, dass teilweise die Dienste zur Erwachsenenunterhaltung von der - für den Kunden erkennbaren und akzeptierten - Illusion im Hinblick auf den erreichten Telekommunikationspartner leben. Ungeachtet dessen trägt der Kunde dafür Sorge, dass der Dienstekunde stets eine umfassende Aufklärung über die Art des Dienstes – vor dessen Inanspruchnahme – erhält. Insbesondere dürfen Informationsangebote nicht dergestalt beworben werden, dass dem Dienstekunden ein Eindruck vermittelt wird, der mit dem Inhalt des Angebotes nicht übereinstimmt.
(5) Der Kunde bestätigt, dass seine Bewerbung bzw. sein Anbieten und Betreiben von Telefonmehrwertdiensten keine Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gemäß - § 263 StGB (Betrug) oder andere Bestimmungen des Strafgesetzbuches - dem Gesetz zur Bekämpfung des Unlauteren Wettbewerbs (UWG), insbesondere gemäß der sogenannten Schwarzen Liste als Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG darstellen.
(6) Anbieter von SMS-Chats oder Voicediensten, bei denen es um die Unterhaltung zwischen Personen geht (u.a. Erotikdienste über 0900, Premium Voice Kurzwahlnummern und Weiterleitung zu Keywords über Auskunftsdienst- Rufnummern) garantieren dafür, dass die Bewerbung der Dienste transparent gestaltet ist und keine Aussagen enthält, die Dienstekunden irreführen. Aussagen, die suggerieren, dass die Möglichkeit bestehe, den Kommunikationspartner real zu treffen, sind unzulässig, wenn dies nicht Gegenstand des Dienstes bzw. ein reales Treffen nicht tatsächlich beabsichtigt ist.
(7) Sofern der Dienst teilweise oder ganz über bezahlte Operator erbracht wird, ist dies sowohl in der Werbung als auch der sonstigen Darstellung des Dienstes (z.B. nähere Erläuterungen zum Dienst im Internet) allgemein verständlich und grafisch deutlich kenntlich zu machen. Die Beschreibung als „Operator-Chat“, „operatorgestützter Chat“ oder ähnlichem genügt diesen Anforderungen nicht. Bei operatorgestützten Chat-Diensten im Rahmen von sprachgestützten Diensten wird der Kunden/Anbieter, zusätzlich zu dem oben genannten Hinweis in der Werbung mittels entsprechender Ansage nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Dienst durch professionelle Chat-Partner - als kostenpflichtiges Rollenspiel - erbracht wird und auch nicht auf reale Kontakte abzielt. Bei operatorgestützten Chat-Diensten im Rahmen von SMS-, MMS- oder Premium-SMS-Diensten gelten diese inhaltlichen Anforderungen in gleicher Weise. Der Diensteanbieter stellt sicher, zusätzlich zum oben genannten Hinweis, dem Endkunden in einer Welcome-SMS nochmals ausdrücklich und allgemein verständlich darauf hinzuweisen, dass der Dienst über bezahlte bzw. professionelle Chat-Partner als kostenpflichtiges Rollenspiel erbracht wird und nicht auf reale Kontakte abzielt.
(8) Unzulässig ist jedwede Produktbezeichnung oder sonstige Angabe, die den rein gewerblichen Charakter des Dienstes verdeckt oder relativiert. Operatorgestützte Dienste dürfen nicht in einer Rubrik wie z.B. „Kontakte“ oder „Privat-Chats“ beworben werden. Das gilt auch für teilweise operatorgestützte Dienste, soweit für den Kunden keine erkennbare Unterscheidung möglich ist, welcher Teilbereich des Dienstes operatorgestützt betrieben wird. Generell sind auch teilweise operatorgestützte Dienste nicht in einer solchen Rubrik zu bewerben.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, seine Werbung so zu gestalten, dass insbesondere nicht durch Fantasie-Indivisdualisierungen der Eindruck erweckt wird, dass die Möglichkeit besteht, genau mit der beworbenen Person privat in Telefon-/SMS-Kontakt zu treten, d.h. einen persönlichen Kontakt aufzubauen.
(10) Der Kunde verpflichtet sich, Gewinnspiele transparent und unter Beachtung des Teilnehmerschutzes durchzuführen, unabhängig davon, ob diese im privaten oder öffentlichrechtlichen Rundfunk bzw. in dem Rundfunk vergleichbaren Telemedien angeboten werden. Einzelheiten zur Abwicklung von Gewinnspielen bzw. Gewinnspielsendungen regelt die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten.
(11) Bei dem Angebot von Diensten mit der Zielgruppe Minderjährige gegen Entgelt muss der Kunde/Anbieter sicherstellen, dass durch die Gestaltung des Angebotes dasselbe nicht geeignet ist, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage der Minderjährigen, insbesondere von Kindern, auszunutzen. Die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen, ist unzulässig.
(12) Die Inhalte des Dienstes dürfen nicht geeignet sein, Kinder und Jugendliche in irgendeiner Weise zu gefährden. Zusätzlich muss zu Beginn des Dienstes ein Hinweis, dass das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorausgesetzt wird, erfolgen.
(13) Der Kunde garantiert, dass die Übermittlung von Inhalten nur an Dienstekunden erfolgt, die mit dem Erhalt dieser Inhalte einverstanden sind und dieses Einverständnis in rechtlich erheblicher Form erteilt haben. Hierbei sind insbesondere auch die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung zu berücksichtigen.
(14) 118AD weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 102 Abs.2 TKG Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf die Rufnummernanzeige nicht unterdrücken dürfen oder bei dem Dienstleister veranlassen, dass diese unterdrückt wird. Diese Vorschrift gilt nicht für Diensteanbieter, die ihre Dienste nur den Teilnehmern geschlossener Benutzergruppen anbieten, § 102 Abs. 3 TKG. Welche Rufnummernarten übermittelt werden dürfen, ergibt sich aus § 66j TKG, s. Abschnitt 2, Ziffer 7 des Verhaltenskodex.
(15) Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem ankommende Anrufe weitergeleitet werden sollen, mit der Weiterleitung einverstanden ist.
(16) Der Kunde stellt sicher, dass mindestens 80% der Anrufe, die an das vom Kunden bestimmte Ziel weitergeleitet wurden, an dem Ziel entgegengenommen werden. Wird diese Grenze unterschritten, kann 118AD geeignete Maßnahmen vornehmen um die erfolglosen Weitervermittlungsversuche und hieraus resultierende technische Rückwirkungen zu vermeiden.
(17) Der Kunde ist verpflichtet persönliche Zugangsdaten/Kennwörter, die ihm im Rahmen der Leistung durch 118AD zugeteilt werden geheim zu halten. Die Daten/Das Kennwort müssen unverzüglich geändert werden, wenn konkrete Tatsachen darauf hinweisen, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Die Änderung erfolgt schriftlich.
(18) Der Kunde wird Störungen im Dienst sowie Umstände, die die Leistungen von 118AD beeinträchtigen können, 118AD unverzüglich nach Feststellung/Bekanntwerden mitteilen (Störungsmeldung) sowie alles ihm mögliche und zumutbare unternehmen um Störungen im Ausmaß und Umfang gering zu halten.
(19) Der Kunde wird die Leistungen von 118AD nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten und im Rahmen seines Geschäftsbetriebes in Anspruch nehmen, insbesondere gewährleistet der Kunde die Leistungen nicht in missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen zu nutzen. Bei einer missbräuchlichen und/oder rechtswidrigen Nutzung der 118AD-Leistungen ist 118AD ist berechtigt, ggf. fällige Auszahlungen/Anbietervergütungen für Dienste/Services des Kunden zur Sicherheit einzubehalten, bis der eine Rechtswidrigkeit/Missbrauch darstellende Sachverhalt endgültig geklärt und abgestellt ist. Gleiches gilt auch bei dem begründeten Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder einer Verletzung der in Ziffer (1) genannten Verpflichtungen. Der Kunde stellt 118AD zudem von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.
(20) Der Kunde ist verpflichtet bei Widerruf oder Rückgabe für den Mehrwertdienst genutzter Rufnummern u.ä. 118AD unverzüglich zu unterrichten.
(21) Der Kunde ist des weiteren verpflichtet,
(21.1) jede Änderung seines Namens (bei Firmen: auch die Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankverbindung und grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag oder Eröffnung der Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) unverzüglich anzuzeigen oder durch einen Beauftragten mitteilen zu lassen.
(21.2) bei Inanspruchnahme der Leistung „Anrufweiterschaltung“ die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sicherzustellen sowie dass der Inhaber des Anschlusses zu dem die Weiterleitung erfolgen soll, einverstanden ist. Die Anrufe dürfen nicht zu einem Anschluss geleitet werden, bei dem ankommende Anrufe weitergeleitet werden. Bei Nutzungsüberlassung an Dritte, hat der Kunde diese auf die vorgenannten Verpflichtungen hinzuweisen.
(21.3) sicherzustellen, dass eine allgemeine Auskunftserbringung zu Teilnehmeranschlüssen erfolgt, insb. dass neben der Weitervermittlung zu Einträgen/Keywords auch die Beauskunftung zu Rufnummern zwecks Direktanwahl möglich ist.
(21.4) sicherzustellen, dass die Bewerbung eines Dienstes über eine 118er-Auskunftsrufnummer erkennen läßt, dass es sich bei der beworbenen Nummer um eine Auskunftsnummer handelt und der dahinterliegende Dienst davon getrennt ist. Es muss sichergestellt werden, dass im Rahmen der Bewerbung eine klare Trennung zwischen dem Auskunftsdienst und evtl. anderen über die Auskunft erreichbaren Diensten stattfindet.
(21.5) sicherzustellen, dass während einer Anwendung im wöchentlichen Mittel mindestens 40 % der generierten Anrufe an den Zielanschlüssen abgefragt werden. Werden diese 40 % unterschritten, ist 118AD berechtigt, die Zahl der gleichzeitig möglichen Anrufversuche zu begrenzen oder die Anrufe auf eine Hinweisansage zu schalten. Dienste wie Televoting oder artverwandte Anwendungen sind nicht Bestandteil des Service.
(21.6) sicherzustellen, dass die von ihm bereitgestellten Rufnummernkapazitäten an den Zielanschlüssen geeignet sind, um das zu erwartende Gesprächsaufkommen in ausreichender Weise entgegenzunehmen.
(22) Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche Verpflichtungen auch von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingehalten werden.
(23) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen von 118AD Dritten ohne vorherige schriftliche Einwilligung von 118AD zur Verfügung zu stellen (Ausschluss des Reselling).
(24) Für die Dienstekennzahl 0900 -x ist eine Inhaltekennung vorgeschrieben, wobei 0900-1 für Information, 0900-3 für Unterhaltung und 0900-5 für übrige Dienste steht. Der Kunde ist verpflichtet, diese Dienstekennzahlen nur entsprechend der jeweiligen Inhaltekennung zu nutzen.
(25) 118AD hat das Recht, sich Zustimmungserklärungen zur Kontaktaufnahme (Opt-In’s) von Nutzern vorlegen zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Prüf-/ Überwachungs- /Kontrollpflichten seitens 118AD oder im Falle einer Inanspruchnahme bzw. Aufforderung zu dessen Vorlage durch Dritte wegen Gesetzesverletzung des Kunden.
(26) Der Kunde wird 118AD von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung der unter III. genannten Verpflichtungen resultieren.
(27) 118AD ist berechtigt, nach vorheriger Abmahnung kurzfristig (d.h. spätestens nach 3 Tagen ab der Abmahnung) Dienste zu sperren, bei denen nach Ansicht von 118AD die Inhaltekennung nicht eingehalten ist und/oder der Kunde in sonstiger Weise gegen die Verpflichtungen unter Ziffer III. verstößt. Auch während der Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung etwaiger Grund- und/oder sonstiger anfallender Gebühren verpflichtet. Etwaige Schadens- und/oder Ersatzansprüche des Kunden (auch für z.B. entgangenen Gewinn) sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(28) Der Kunde ist verpflichtet, das von ihm gewählte persönliche Kundenkennwort geheim zu halten und unverzüglich durch 118AD ändern zu lassen, wenn ihm bekannt wird oder er vermutet, dass unbefugte Dritte von ihm Kenntnis erlangt haben.
(29) Die maximale Verbindungsdauer beträgt 60 Minuten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verbindungen auf seiner Seite spätestens nach dieser Zeit abgebrochen werden. Ausschüttungen die vertragswidrig länger aufrecht erhalten werden, erfolgen nicht. Die Nichterfüllung dieser Pflicht gibt 118AD ein außerordentliches Kündigungsrecht.
(30) Der Kunde wird 118AD auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus einer Verletzung einer unter Ziffer V genannten Verpflichtung beruht.
(31) 118AD ist berechtigt, nach vorheriger Abmahnung kurzfristig Dienste zu sperren, bei denen nach Ansicht von 118AD die Inhaltekennung nicht eingehalten ist und/oder der Kunde in sonstiger Weise gegen die Verpflichtungen unter Ziffer 5 verstößt. Auch während der Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung etwaiger Grund- und/oder sonstiger anfallender Gebühren verpflichtet. Etwaige Schadens- und/oder Ersatzansprüche des Kunden (auch für z.B. entgangenen Gewinn) sind – soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen
(1) Vergütungen, die der Kunde für die inhaltliche Erbringung und technische Bereitstellung seines Mehrwertdienstes erhält (Anbietervergütung), werden dem Nutzer gemeinsam mit den Verbindungs- und Abrechnungsentgelten von dem jeweiligen (Teilnehmer-)Netzbetreiber (im eigenen Namen) in Rechnung gestellt. Diese Anbietervergütung wird durch den (Teilnehmer-)Netzbetreiber gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Zusammenschaltungsvereinbarung mit 118AD an 118AD bzw. deren Vertragspartner ausgeschüttet. Der Kunde erklärt sich in Kenntnis dieser Umstände bereit, dass 118AD auf diese Weise die Anbietervergütung gegenüber dem (Teilnehmer- )Netzbetreiber für Rechnung des Kunden einzieht. Näheres regeln die Besonderen Leistungsbestimmungen sowie die Leistungsbeschreibung Offline Billing der 118AD.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Entgelte fristgerecht zu zahlen. Die Preise richten sich nach der dem Vertrag beigefügten Preisliste, dem Vertrag/Angebot an den Kunden sowie ggf. nach den zusätzlichen Vereinbarungen der Vertragspartner.
(3) Alle Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(4) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der 118AD Dienstleistungen durch Dritte entstanden sind, soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei Verwendung des persönlichen Kundenkennwortes durch unbefugte Dritte. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
(5) Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.
(6) Die Entgelte werden von 118AD im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde wird 118AD eine Einzugsermächtigung erteilen. Der Lastschrifteinzug erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung. 118AD wird für die Rückbelastung einer Lastschrift eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 vom Kunden verlangen. Wird ausnahmsweise eine andere Zahlungsweise der Rechnung vereinbart, ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von 118AD maßgeblich.
(7) 118AD ist berechtigt, Auszahlungen an den Kunden ganz oder teilweise zurückzuhalten, wenn ein Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Kunde oder Dritten, insbesondere auch Nutzer im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und 118AD bestehenden Vertragsverhältnis anhängig ist oder sonst der begründete Verdacht einer Straftat besteht. Gleiches gilt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die unter dem genutzten Keyword erbrachte Dienstleistung unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Bestimmungen dieses Vertrag beworben oder erbracht wurde. 118AD ist berechtigt, die Anbietervergütung des Kunden mit Wirkung zum Abrechnungsmonat, in dem die vorgenannten Verstöße aufgetreten sind, ganz oder teilweise (z.B. durch Erhebung eines Sicherheitseinbehalt) nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen und insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden tatsächlichen Forderungsausfälle abzurechnen. Dies gilt auch für den Fall, dass nur bei einzelnen durch Kunde genutzten Keywords die vorgenannten Verstöße vorliegen. Für Anbietervergütungen, die dem Kunden in solchen Fällen bereits ausgezahlt wurden, gelten zudem die nachfolgenden Regelungen zur Rückzahlungsverpflichtung und der Möglichkeit zur Aufrechnung. 118AD ist berechtigt den Betrag einer nachträglichen Entgeltsminderung zzgl. darauf lastender Umsatzsteuer von Kunde im Rahmen des vereinbarten Auszahlungsverfahrens für die Anbietervergütung zurückzufordern oder eine entsprechende Aufrechnung vorzunehmen.
(8) Sämtliche dadurch auf Seiten von 118AD entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
(9) Etwaige Einwendungen gegen die von 118AD in Rechnung gestellten Forderungen hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich geltend zu machen ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, sofern 118AD eine Überprüfung aus datenschutzrechtlichen Gründen noch möglich ist ( Ziffer (17) ).
(10) Die Vergütung, die dem Kunden aufgrund seines Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer zustehen, der das Informationsangebot des Kunden in Anspruch nimmt, werden durch 118AD oder durch beauftragte Dritte im eigenen Namen eingezogen und an den Kunden im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zwischen 118AD und dem Dritten weitergegeben.
(11) Die Auszahlung der eingezogenen Anbietervergütung ist davon abhängig, dass 118AD endgültig (insbesondere ohne Widerrufs- oder Rückbelastungsmöglichkeit von Seiten des 118AD – Zusammenschaltungspartners) über die Vergütung verfügen kann. 118AD passt die Auszahlungsbestimmungen den Vorgaben der Zusammenschaltungs-partnern/ (Teilnehmer- )Netzbetreibern entsprechend nach § 315 BGB an. Hierbei wird auch Berücksichtigung finden, inwieweit der endgültige Einzug der Forderungen von der Geltendmachung von Rücklastschriften abhängig ist.
(12) Es gelten grundsätzlich folgende Auszahlungs-modalitäten: 118AD erstellt 6 Wochen nach Ende des Abrechnungsmonat eine Abrechnung, die die Entgelte für 118AD und die an den Kunden auszuzahlende Anbietervergütung enthält. Die erste Abrechnung erfolgt dabei zum 15. des übernächsten Monates nach Vertragsbeginn. Basis der Abrechnung sind die Forderungen gegen Nutzer, bei denen 28 Tage seit Fälligkeit der durch die DTAG erstellten Rechnung verstrichen sind und die bis zu diesem Zeitpunkt von der DTAG nicht als offene Forderung gemeldet/rückbelastet wurden (eingegangene Zahlungen). Es ist möglich, dass auch später noch Forderungen von der DTAG als offene Forderungen gemeldet und nachträglich rückbelastet werden.
(13) Alle Zahlungen, die nach dem Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden, gelten als verspätet eingehende Zahlungen.
(14) Etwaige Rückbelastungen von bereits erfolgten Ausschüttungen des 118AD – Zusammenschaltungspartners/ (Teilnehmer- )Netzbetreibers werden mit der nächsten Abrechnung des Kunden verrechnet.
(15) Grundsätzlich werden Beträge unter EUR 25,00 (netto) pro Rufnummer und Monat nicht zur Auszahlung gebracht, sondern für Verwaltungsaufwendungen von 118AD verbucht. Basis der Berechnung ist der erste volle Kalendermonat nach Freischaltung der jeweiligen Rufnummer.
(16) Sämtliche Entgelte und Vergütungen werden netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(17) Nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand ist 118AD aus datenschutzrechtlichen Gründen verpflichtet, die der Rechnung zugrunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
(18) Erreichen die vom 118AD – Zusammenschaltungspartner/ (Teilnehmer- ) Netzbetreiber gemeldeten offenen Forderungen für einen Abrechnungszeitraum vor Nachzahlungen, Mahnzahlungen und Zahlungen auf Grund von Inkassotätigkeiten mehr als 40 % des Gesamtumsatzes, so hat 118AD ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einer Woche.
(19) Ist anhand der Forderungsentwicklung absehbar, dass ein Forderungsausfall von mehr als 50% im Sinne von Ziffer (18) zu erwarten ist, so hat 118AD das Recht den Dienst zur Schadensminimierung sofort abzuschalten.
(20) Eine Haftung von 118AD und/oder des Fakturierungspartners für einen Forderungsausfall gleich aus welchem Grund ist ausgeschlossen.
(1) Für den Fall, dass eine Gebührenforderung gegen den Nutzer der vom Kunden bereit gehaltenen Dienste nicht besteht, weil der Inhalt des angebotenen Dienstes rechts- oder sittenwidrig ist, haftet der Kunde gegenüber 118AD in Höhe des Netto-Nutzerentgeltes.
(2) Das Forderungsausfallrisiko ist im Innenverhältnis vom Kunden zu tragen. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen Zahlungen des 118AD - Zusammenschaltungspartners / (Teilnehmer-)Netzbetreibers nicht realisiert werden können. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nichteinbringlichkeit der Forderung auf deren Nichtigkeit, mangelnder Zahlungsbereitschaft, mangelndem Zahlungsvermögen oder sonstigen Gründen, wie insbesondere auch betrügerischen Tätigkeiten beruht.
(3) 118AD behält sich das Recht vor, etwaige Vergütungen bis zur endgültigen Einziehung beim 118AD – Zusammenschaltungspartner / (Teilnehmer-)Netzbetreiber zurückzubehalten, für den Fall, dass das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und/oder der Verdacht nahe liegt, dass der Nutzer Entgelte für erbrachte Leistungen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet. 118AD wird den Kunden hierüber zeitnah in Kenntnis setzen.
(4) Es besteht die Möglichkeit, dass der Kunde von 118AD zeitweilig oder endgültig keine oder eine nur teilweise, der den 118AD – Zusammenschaltungspartnern/ (Teilnehmer-) Netzbetreibern gegenüber tatsächlich realisierten Vergütung/ Anbietervergütung entsprechende Auszahlung/ Anbietervergütung erhält. Für diesen Fall bleibt er dennoch zur Zahlung der mit den 118AD – Zusammenschaltungspartnern/ (Teilnehmer-) Netzbetreibern vereinbarten Verbindungsentgelte, Abrechnungskosten sowie der vereinbarten Tarife für die Anruf-/Dienstevermittlung verpflichtet.
(5) 118AD ist in jedem Fall berechtigt, dem Kunden gegenüber Einwendungen seitens anderer (Teilnehmer-)Netzbetreiber, der 118AD – Zusammenschaltungspartner oder des Nutzers entgegenzuhalten.
(6) Soweit die Durchführung der jeweils vertraglich vereinbarten Leistung die Fakturierung und/oder Inkasso durch die DTAG voraussetzt, gilt als außerordentlicher Kündigungsgrund für 118AD, wenn die diesem Vertrage zugrunde liegende Fakturierung und/oder Inkasso durch die DTAG oder andere Unternehmen für 118AD nicht mehr oder nur noch zu ungünstigeren Bedingungen (wirtschaftlich und/oder technisch) möglich ist als bisher und 118AD nicht in der Lage ist, Fakturierung und/oder Inkasso zu vergleichbaren Kosten und sonstigen Bedingungen anderweitig zu ermöglichen. In diesem Falle kann 118AD das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von einer Woche ausüben.
(1) Das Beschwerdemanagement und das Mahnwesen werden grundsätzlich von 118AD gemäß der jeweils aktuellen Preislisten, dem Vertrag/Angebot an den Kunden und der vereinbarten Generalvollmacht übernommen.
(2) Die Bearbeitung von telefonisch und schriftlichen Informations- und Reklamationsanfragen erfolgt während der Betriebszeiten Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr. Die 118AD erwartet in diesem Bereich u. a. Fragen zum Abrechnungsverfahren, allgemeine Fragen zum Rechnungsaufbau und Höhe der Rechnung, Anfragen und Reklamationen zu Mahnungen.
(1) Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses sowie Kündigungsmöglichkeiten bestimmen sich nach dem Regelungen des Vertrags nebst Anlagen, ggf. dem Angebot an den Kunden.
(2) Den Vertragsparteien bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde zahlungsunfähig oder ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren über sein Vermögen bevorsteht, beantragt oder eröffnet ist, der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder bei der Nutzung der Leistungen von 118AD gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich hinreichender Tatverdacht besteht.
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so wird 118AD Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen.
(2) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate entspricht, in Verzug, so kann 118AD das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt 118AD vorbehalten. Insbesondere ist 118AD berechtigt, bei Verzug des Kunden diesem im Rahmen ihrer Mahnungen eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 25 in Rechnung zu stellen – unabhängig von Anzahl der Mahnungen und Höhe der offenen Forderungen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine schwerwiegende Verletzung übernommener Vertragspflichten, das nicht nur vorübergehende Unvermögen einer Partei oder seiner Erfüllungsgehilfen, ihre Vertragspflichten zu erfüllen, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder die Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse, die Untersagung bzw. Abmahnung des in diesem Vertrag vereinbarten Geschäftsmodells durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) oder eine entsprechende gerichtliche Entscheidung, die die Fortführung des Vertrages untersagt bzw. verhindert sowie der Verlust einer Servicerufnummer/Keyword. Ansprüche der 118AD auf Schadensersatz bleiben unberührt.
(1) Gegen Ansprüche von 118AD kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. (2) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
(1) 118AD ist berechtigt, Dienstleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
(2) 118AD behält sich das Recht vor, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag aus zwingenden Gründen auf einen anderen Diensteanbieter oder Netzbetreiber zu übertragen, wobei die schutzwürdigen Interessen des Kunden beachtet werden.
(3) Der Kunde darf die von 118AD zu erbringenden Servicerufnummern-Dienstleistungen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 118AD entgeltlich weitergeben, insbesondere weiterverkaufen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch verbundene Unternehmen des Kunden gemäß §§ 15 ff Aktiengesetz.
(1) 118AD verpflichtet sich Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, 118AD erkennbare Mängel, Schäden und sonstige Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung).
(3) Hat der Kunde die Störung des Netzbetriebes zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist 118AD berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten oder unnütz entstanden Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer XIV.
(1) 118AD haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) 118AD haftet bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit sowie im Fall einer schuldhaften Pflichtverletzung, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt haben, für alle Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) 118AD haftet bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Sach- und Vermögensschäden. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht) ist - sofern nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt – auf den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe von insgesamt EUR 12.500 begrenzt.
(4) Die Haftung von 118AD für nicht vorhersehbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(5) Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet 118AD nicht für die Durchsetzbarkeit einer Forderung, gleich aus welchem Grunde.
(6) Alle Rechte des Kunden auf Rücktritt, Kündigung, Wandlung oder Minderung sowie Ersatz von Schäden jeder Art - ganz gleich aus welchem Grund, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen –sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(7) 118AD bedient sich zur Erbringung ihrer Vertragsleistung technischer Vorleistungen Dritter, u.a. Telekommunikationsnetze u. –einrichtungen. 118AD haftet nicht, wenn 118AD ihre Vertragsleistungen deshalb nicht erbringen kann, weil diese Dritten ihre technischen Vorleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellen. Die Verfügbarkeit sowie die Qualität dieser Leistungen gehören nicht zu den Leistungspflichten von 118AD. 118AD übernimmt keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit der technischen Vorleistungen und damit die jederzeitige Erbringung der Leistung. 118AD haftet nicht für (Folge-)Schäden, für deren Entstehen die technischen Einrichtungen Dritter ursächlich waren.
(8) 118AD haftet nicht für Schäden – insbesondere entgangenen Gewinn – aufgrund zeitweiser Überlastung der Leitungen zu Spitzenzeiten.
(9) Soweit die Haftung von 118AD nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Geltendmachung von mittelbaren Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Produktionsausfall.
(10) Soweit die Haftung von 118AD nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 118AD.
(11) Bei Ereignissen höherer Gewalt, die 118AD die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet 118AD nicht. Bei höherer Gewalt ist 118AD berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.
(12) Dem Kunden obliegt im Schadensfall die Pflicht der Schadensbegrenzung und Schadensminderung. Der Kunde hat sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die ordnungsgemäß und vernünftigerweise zur Schadensabwendung oder Schadensminderung und –begrenzung geeignet sind.
(13) 118AD übernimmt im Fall einer Registrierung keine Haftung für vom Kunden bzw. Dienstekunden bereitgestellte falsche, fehlerhafte oder unvollständige Daten oder Datensätze sowie für die Identität des Dienstekunden mit der datenmäßig aufgenommenen Person.
(1) Wird 118AD im Außenverhältnis aufgrund Verletzung vertraglicher Pflichten seitens des Kunden – insbesondere einer unerlaubten, missbräuchlichen Bewerbung der Dienste - von Dritten, einschließlich staatlichen Stellen und/oder 118AD–Partnerunternehmen auf Unterlassung, Schadensersatz oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen – gleich ob berechtigt oder nicht - , so stellt der Kunde auf erstes Anfordern 118AD im Innenverhältnis von jeder Haftung und jeglichem Schaden frei. Gleiches gilt für die Verletzung von Gesetzen und regulatorischen Auflagen die vom Kunden, bzw. von seitens des Kunden beauftragten Unternehmen oder Personen zu vertreten sind. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(2) Kunde wird 118AD Vertragsstrafen oder sonstige Strafzahlungen, die 118AD an einen Dritten und/oder 118AD-Partnerunternehmen zu zahlen hat erstatten, wenn diese Strafzahlung auf einem zurechenbaren Verhalten des Kunden beruht. Insoweit ist dem Kunden das Verhalten der von ihm für die Diensteerbringung eingesetzten Dritten zuzurechnen.
(3) Kunde wird 118AD auch bei der Rechtsverteidigung, die nach freiem Ermessen von 118AD zu führen ist, unterstützen und alle Auskünfte geben, die 118AD für die Rechtsverteidigung erforderlich erscheinen. Kunde wird 118AD nach besten Kräften bei der Verteidigung unterstützen. Ansprüche und Schadensersatzforderungen Dritter und/oder 118AD-Partnerunternehmen gegen 118AD aufgrund eines dem Kunden zurechenbaren Verhaltens werden direkt an den Kunden weitergereicht.
(4) Bei berechtigt erscheinenden Anfragen zu den Diensten bzw. deren Bewerbung darf 118AD an den Kunden verweisen und dessen Kontaktdaten an den Anfragenden übermitteln. Der Kunde teilt 118AD auf Anforderung alle erforderlichen Auskünfte über die Nutzung der Rufnummern bzw. die jeweiligen Dienste unverzüglich mit. Gesetzliche Buß- und Strafgebühren aufgrund verzögerter Mitteilungen gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Wird Kunde von Dritten wegen Leistungen in Zusammenhang mit diesem Vertrag in Anspruch genommen, so wird Kunde 118AD unverzüglich informieren.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort soweit Ansprüche von Dritten aufgrund während der Vertragslaufzeit erbrachter Dienste geltend gemacht werden oder hiermit in engem Zusammenhang stehen.
118AD kann allgemeingültige Entgelte aus Preislisten mit einer Ankündigungsfrist von 14 Kalendertagen ändern, insbesondere soweit 118AD-Partner oder sonstige Vorlieferanten ihre Vorleistungspreise ändern. Soweit eine Änderung durch Preisänderungen von Vorlieferanten begründet ist, erfolgt die Preisänderung der 118AD an den Kunden entsprechend der Preisänderung der Vorlieferanten an 118AD. Dem Kunden werden Änderungen von Preislisten von 118AD schriftlich mitgeteilt. Änderungen bedürfen keiner Bestätigung durch den Kunden. Die Nutzung der Leistungen ab dem Zeitpunkt der Änderung gilt als Annahme im Sinne konkludenten Handelns. Dem Kunden steht im Falle der Änderung der Entgelte zu seinen Ungunsten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung, ein außerordentliches Kündigungsrecht des von der Preisänderung betroffenen Vertrages zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu, falls dem Kunden ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsparteien nicht zumutbar ist.
(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
(2) 118AD darf personenbezogene Daten des Kunden, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten), verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsleistungen der 118AD erforderlich ist und der Kunde eingewilligt hat. Verbindungsdaten, insbesondere Rufnummern des Nutzers/Anrufers oder des Angerufenen, personenbezogene Berechtigungskennungen, Kartennummern, Standortkennungen von mobilen Anschlüssen, Beginn und Ende von Verbindungen sowie in Anspruch genommene Dienste dürfen von 118AD im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
(3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Verbindungsdaten durch den jeweiligen Netzbetreiber an 118AD zum Zwecke der ordnungsgemäßen Entgeltermittlung und – abrechnung übermittelt werden. Umfang und Inhalt der Verbindungsdaten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verbindungsdaten werden nach Versendung der Entgeltrechnung bis 6 Monaten gespeichert, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung der Verbindungsdaten ausdrücklich schriftlich verlangt. Sind die Daten gelöscht, ist 118AD durch den Kunden von der Pflicht befreit, die Richtigkeit der Entgeltrechnung zu beweisen.
(4) 118AD wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
(5) Die Vertragspartner vereinbaren, dass sämtliche Informationen und Dokumente über technische und kommerzielle Sachverhalte, besonders auch Markt- und Vertriebsinformationen, die der anderen Seite überlassen werden, vertraulich behandelt und vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden. Die Weitergabe von vertraulichen Daten und Informationen darf nur an solche Mitarbeiter erfolgen, die diese für die Durchführung vertragsgemäßer Arbeiten benötigen. Die Mitarbeiter sind über die Vertraulichkeit der Daten und Informationen und die Pflicht zu deren Geheimhaltung zu unterrichten und sie sind entsprechend diesem Vertrag ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.
(6) Die Vertragspartner vereinbaren, dass die Konditionen des Vertrages nicht veröffentlicht oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden.
(7) Auch nach Beendigung des Vertrages gelten die Geheimhaltungsbestimmungen weiter für die Dauer von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes.
(8) Für den Umgang mit den übermittelten Daten in Fernmeldeanlagen ausländischer Netzbetreiber gilt das jeweils nationale Recht.
(9) Die Vertragspartner verpflichten ihre Mitarbeiter sowie sonstige Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit mit personenbezogenen Daten in Verbindung kommen, mit einer gesonderten Erklärung ausdrücklich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten (Datengeheimnis gem. § 5 BDSG) und zur Verschwiegenheit (Fernmeldegeheimnis gem. § 88 TKG).
(1) Maßgebliche Grundlage für die Abrechnung ausländischer Servicerufnummern ist die der 118AD von den jeweiligen ausländischen Betreibern erstellte Abrechnung. Eine Auszahlung erfolgt nur hinsichtlich solcher Gespräche, für die 118AD von dem jeweiligen ausländischen Betreiber zuvor eine entsprechende endgültige Auszahlung erhalten hat.
(2) Die Auszahlung von Entgelten erfolgt immer in der Währung, in der 118AD die Entgelte vom ausländischen Betreiber ausgezahlt erhält. Für Umrechnungen ist folglich maßgeblich der zum Zeitpunkt der Zahlung an 118AD einschlägige Wechselkurs.
Soweit nicht zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich vereinbart bleiben Marken, Erfindungen, Patente, Lizenzen, Urheberrechte und sonstige Schutzrechte von 118AD in deren Besitz und Eigentum. Mit den vertraglichen Regelungen und den damit verbundenen Handlungen ist keine Übertragung derartiger Rechte oder die Einräumung von Lizenzen verbunden.
(1) Der Kunde, sowie alle Mitarbeiter und sonstigen Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit mit geschäftlichen und betrieblichen Erkenntnissen und Informationen in Verbindung kommen, werden ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von 118AD über alle ihnen im Rahmen der Geschäftsanbahnung bzw. Vertragserfüllung bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Erkenntnisse und Informationen Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren.
(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die nicht ausdrücklich schriftlich als nicht vertraulich bezeichnet wurden. Ausgenommen hiervon sind alle Informationen, von denen der Empfänger nachweist, dass sie bereits allgemein zugänglich sind oder zu dem betreffenden Zeitpunkt bereits zugänglich waren und dies nicht auf einer unberechtigten Bekanntgabe durch den Mitarbeiter beruht.
(3) Soweit es nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, dürfen Informationen und Erkenntnisse, die vertraulich sind, weder aufgezeichnet noch an Dritte weitergegeben werden.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses unbefristet bestehen.
(5) Die Vertragspartner sind berechtigt, nach schriftlicher Abstimmung mit dem jeweils anderen Vertragspartner, das Zustandekommen eines Vertrages mit 118AD bzw. dem Vertragspartner gegenüber der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Dies erfolgt nach schriftlicher Abstimmung mit dem jeweils anderen Vertragspartner.
Bei berechtigt erscheinenden Anfragen zu den Diensten bzw. deren Bewerbung darf 118AD an den Kunden verweisen und dessen Kontaktdaten, insbesondere Namen, Anschrift und Telefon- oder Telefaxnummer (in Deutschland) an den Anfragenden übermitteln. Der Kunde teilt 118AD auf Anforderung alle erforderlichen Auskünfte über die Nutzung der Rufnummern bzw. die jeweiligen Dienste unverzüglich mit. Gesetzliche Buß- und Strafgebühren aufgrund verzögerter Mitteilungen gehen zu Lasten des Kunden.
(1) Die Nichtausübung oder nicht sofortige Geltendmachung eines Rechts oder Rechtsmittels aus diesem Vertrag stellt solange keinen Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel dar, wie dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von 118AD an Dritte übertragen.
( 3) Nebenabreden und Änderungen vertraglicher Bestimmungen sowie Bestimmungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
(4) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen, einschließlich einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, insbesondere den mit ihr verbundenen wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Vertragslücke.
(5) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Hamburg. Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder zu einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen gehört und kein abweichender zwingender Gerichtsstand gegeben ist. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der IPR-rechtlichen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes. Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.